Hundesport im VDH

Hier sind Mensch und Hund gemeinsam aktiv. Eine große Auswahl an Sportarten bietet für jeden Hund eine optimale Beschäftigung, angepasst an seine Anlagen und Fähigkeiten. Hundesport ist Bewegung, Spaß, Wettbewerb und Erziehung zugleich.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Tierschutz im Hundesport. 

 

Fragen & Antworten zu Dopingproben im VDH

Die Durchführungsbestimmungen Doping (herunterzuladen unter Dopingbestimmungen » VDH.de) führen eine Reihe von Stoffgruppen auf. Diese Liste umfasst die allermeisten Medikamente mit Ausnahme von Antiparasitika oder den beim Hund üblichen Impfungen. Wird eine Substanz, die dieser Stoffgruppenliste zuzuordnen ist, bei einer Sportveranstaltung im Blut oder Harn eines Hundes nachgewiesen, führt dies grundsätzlich zu einem positiven Dopingbefund.

Eine Liste dopingrelevanter Wirkstoffe gibt es aufgrund der enormen Vielfalt der verschiedenen Wirkstoffe und ständig neu entdeckter Substanzen auf dem Markt nicht. Damit auch seltene und neue Wirkstoffe von den Dopingregeln des VDH erfasst sind, wird mit einer Stoffgruppenliste (s. o.) gearbeitet. 

Die Stoffgruppenliste ist grundsätzlich begrenzt auf arzneilich wirksame Substanzen. Inwiefern diese in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind, können wir nicht pauschal für alle auf dem Markt vorhandenen Nahrungsergänzungsmittel beurteilen. Darum kann es – auch für Nahrungsergänzungsmittel – im Zweifelsfall sinnvoll sein, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (s. u.) zu beantragen. 

Das betreuende Labor führt bei den meisten untersuchten Substanzen eine qualitative und keine quantitative Untersuchung durch. Das bedeutet, dass kein Titer der gemessenen Stoffe bestimmt wird, sondern jede nachweisbare Konzentration durch die Untersuchung angezeigt wird. Entsprechend kann in der Regel keine Untergrenze angegeben werden, ab der ein Stoff als dopingrelevant eingestuft wird. 

Wie lange ein gegebenes Medikament nachweisbar ist, ist nicht nur vom jeweiligen Stoff, sondern auch von den Eigenschaften des Hundes, der den Stoff bekommen hat, abhängig. Entsprechend ist es nicht möglich, allgemein gültige Angaben zu dopingrelevanten Dosierungen zu machen. Im Zweifelsfall besteht immer die Möglichkeit der Beantragung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (s. u.). Sofern die Ausnahmegenehmigung gewährt wird, stellt ein eventuell späteres Feststellen der im Vorfeld aufgeführten Substanzen anlässlich einer Dopingkontrolle, den Hundesportler von Sanktionen frei. 

Wenn Sie trotz dauerhafter Medikamentengabe oder kurzzeitiger Medikamentengabe vor einer Sportveranstaltung mit Ihrem Hund starten möchten, können Sie das Risiko eines positiven Dopingbefundes und damit verbundener Strafen durch die Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung mit dem entsprechenden VDH-Formular vermeiden. 

Eine medizinische Ausnahmegenehmigung können Sie spätestens 3 Wochen vor dem ersten Wettkampftag per Mail an dopingtest[@]vdh[.]de beantragen. Neben dem entsprechenden Formular benötigen Sie einen Bericht Ihres Tierarztes, aus dem das verabreichte Medikament/die verabreichten Medikamente, die Dosierung, der Zeitpunkt oder Zeitraum der Medikamentengabe und der Behandlungsgrund hervorgehen. 

Die Kosten für eine Antragsstellung betragen aktuell 208,25 €. Bei einer Dauerbehandlung muss jährlich ein Folgeantrag gestellt werden, für den eine Bearbeitungsgebühr von 32,00 € anfällt. Genauere Informationen über den Ablauf finden Sie unter Dopingbestimmungen » VDH.de

Zunächst muss das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit dem tierärztlichen Behandlungsbericht mit den oben gemachten Angaben eingereicht werden. Nach Antragstellung wird Ihr Antrag durch einen Veterinärpharmakologen geprüft. Ist von dem verabreichten Medikament, in der angewandten Dosierung zum Veranstaltungszeitraum keine leistungssteigernde Wirkung für Ihren Hund zu erwarten, wird der Antrag gewährt. 

Die Prüfung einer möglichen leistungssteigernden Wirkung von Medikamenten und ihrer Dauer ist komplex und muss von einem spezialisierten Veterinärpharmakologen durchgeführt werden. Damit dies finanzierbar ist, muss eine entsprechende Gebühr für den Ausnahmeantrag berechnet werden. 

Grundsätzlich gelten diese Bestimmungen für alle Sportveranstaltungen, die vom VDH oder seinen angeschlossenen Vereinen durchgeführt werden. Falls Sie genaue Informationen zu den Bestimmungen bei einer bestimmten Veranstaltung wünschen, kontaktieren Sie auch gerne Ihren Veranstalter.  

Das Verfahren gilt für Hundesportler aus dem Ausland genauso wie für deutsche Hundesportler. Damit das Nachlesen der Regelungen und die Teilnahme am Verfahren für eine medizinische Ausnahmegenehmigung auch für fremdsprachige Hundesportler möglich ist, stehen alle relevanten Unterlagen auch in englischer Sprache zur Verfügung. 

Nein, es werden nicht auf allen Veranstaltungen Dopingprogen genommen und der Fokus bei der Durchführung von Dopinguntersuchungen liegt natürlich beim Spitzen-Hundesport. Die Möglichkeit einer Probenentnahme besteht aber grundsätzlich immer und die Veranstaltungen, auf denen untersucht wird, werden aus naheliegenden Gründen nicht öffentlich bekannt gemacht. 

Weitere Informationen zu den Dopingbestimmungen und alle relevanten Formulare finden Sie unter Dopingbestimmungen » VDH.de. Für Fragen zu diesem wenden Sie sich gerne an Ihren Sportverein, Ihren Veranstalter oder Dopingtest[@]vdh[.]de

Die Erziehung und Ausbildung von Hunden ist neben der Zucht von Rassehunden eine Hauptaufgabe des VDH und seiner Mitgliedsvereine. Deutschlandweit geben auf mehr als 5.000 Übungsplätzen kompetente Trainer Tipps und Hilfestellungen und vermitteln Grundlagen der Hundeerziehung.

Für jedes Mensch-Hund-Team bieten die Mitgliedsvereine des VDH das passende Angebot. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Hundesportarten finden Sie unter dem nachfolgenden Link. 

Unterbringung von Hunden auf VDH Sportveranstaltungen

Nach deutschem Tierschutzrecht müssen Personen, die Tiere halten oder betreuen, sicherstellen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung des Tieres nicht so eingeschränkt wird , dass es zu Schmerzen oder vermeidbaren Schäden oder Leiden kommt. Bezogen auf Hundesportveranstaltungen bedeutet dies, dass Hundeboxen für die zeitweise Unterbringung eine angemessene Größe haben müssen und dass die Zeit der Unterbringung in diesen Boxen angemessen für den jeweiligen Hund sein muss. Von einer angemessenen Größe kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Hund in der Box vollständig aufstehen und sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Bezogen auf die Zeit der Unterbringung müssen das Temperament des jeweiligen Hundes, sein erfolgtes Boxentraining und die allgemeine Situation der Unterbringung berücksichtigt werden. Der Hund sollte nicht über längere Zeit alleine/ohne Anwesenheit einer Betreuungsperson in einer Box untergebracht werden und muss in angemessenen Intervallen die Gelegenheit zu freier Bewegung außerhalb der Box erhalten. Es muss zu allen Zeiten vermieden werden, dass es durch die Boxenunterbringung zu Leid für den untergebrachten Hund kommt.