Stellungnahme des VDH zu den Aussagen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft zum möglichen Zuchtverbot für Dackel und andere Hunderassen

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. hält es für gut und richtig, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der zuständige Minister, Herr Cem Özdemir, für das Tierwohl einsetzen und einen Referentenentwurf für ein verändertes Tierschutzgesetz vorlegen. Der VDH hält den Einsatz von vernünftigen Auswahlkriterien in der Zucht aller empfindungsfähigen Tiere für notwendig und positiv.

Zugleich sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf, auf den wir mit einer Informationskampagne aufmerksam gemacht haben. Im Referentenentwurf sind im Zusammenhang mit Zuchtbeschränkungen Kategorien aufgeführt, die nicht ausreichend konkretisiert sind und in hohem Maß zu Rechtsunsicherheit führen werden.

Es ist zu befürchten, dass die Verwendung unbestimmter Begriffe wie zum Beispiel „Anomalien des Skelettsystems“ einen Auslegungsspielraum bietet, der je nach Interpretation durch die verschiedenen örtlich zuständigen Entscheidungsträger zu sehr unterschiedlichen Beschränkungen führen kann. Unter anderem kann es so zu unberechtigten Zuchtausschlüssen oder bei dem gegenwärtig verwendeten Wortlaut gar zur ungerechtfertigten Gefährdung ganzer Hunderassen kommen.

Der VDH setzt sich deshalb für eine wissenschaftlich fundierte Konkretisierung des für die Hundezucht relevanten Merkmalskatalogs ein und bietet in diesem Bereich weiterhin seine konstruktive Kooperation an. „Die Klarstellung von Herrn Bundesminister Cem Özdemir, wonach es beim neuen Tierschutzgesetz nicht um pauschale Verbote bestimmter Rassen gehe, begrüßt der VDH ausdrücklich.“ betont VDH-Präsident Prof. Dr. Peter Friedrich.

Liste mit Qualzuchtmerkmalen muss angepasst werden

Laut BMEL wolle man das Gesetz „um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzen. Dazu gehören beispielsweise Blindheit, Taubheit oder Gebissfehlbildungen, die erblich bedingt sind und die zu Schmerzen oder Leiden bei den betroffenen Tieren führen.“

Die Bekämpfung von Qualzucht ist ein zentrales Ziel des VDH. Niemand möchte einen Hund haben, der beispielsweise Atemprobleme oder chronische Augen- oder Hautentzündungen hat. Die Hobbyzüchter, die im VDH zusammengeschlossen sind, arbeiten daher mit Zuchtprogrammen an der stetigen Verbesserung der Gesundheit ihrer Hunde.

Das BMEL möchte mit dem Tierschutzgesetz die Züchter dabei unterstützen:

„Die Symptomliste soll insbesondere Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. Im Fokus: keine Zucht mit Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Leiden führen. Damit stärken wir zudem den Vollzug des Qualzuchtverbotes durch die Bundesländer.“

Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz ist eine sinnvolle Vorschrift. Ein konkreter Merkmalskatalog kann dazu beitragen, die Gesundheit von Hunden zu verbessern. Die in einem solchen Merkmalskatalog festgelegten erblichen Krankheitsmerkmale müssen aber hinreichend konkret formuliert sein. In der aktuellen Formulierung kann der Referentenentwurf so ausgelegt werden, dass gesunde Hunde allein deshalb ausgeschlossen werden können, weil sie zu groß oder zu klein sind (siehe Stellungnahme des VDH zu den einzelnen Merkmalen in der Symptomliste des BMEL).

Der Erfolg des Tierschutzgesetzes wird davon abhängen, ob die Vollzugsbehörden, Tierärzte und Züchter die dort aufgeführten Krankheitsmerkmale effektiv und rechtssicher anwenden können.

Wir empfehlen daher die Konkretisierung von Merkmalen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher und/oder züchterischer Erkenntnisse. Viele der im Katalog des Referentenentwurfs genannten Merkmale sind sinnvoll, es sollte jedoch eine Überarbeitung vorgenommen werden, die die bestehenden Unsicherheiten reduziert. Differenzierte und begründete Änderungsvorschläge des VDH liegen dem BMEL in Form der ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf vor.