Stellungnahme zum Verbot für Hunde mit „Qualzuchtmerkmalen“ an der Teilnahme bei sportlichen Veranstaltungen

| Tierschutz-Hundeverordnung

Dr. Bernd Tellhelm, Diplomate des European College of Veterinary Diagnostic Imaging (ECVDI), Fachtierarzt für Chirurgie und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V. (GRSK) äußert sich zu Röntgenuntersuchungen wie HD (Hüftgelenksdysplasie)- und ED (Ellenbogengelenksdysplasie)-Röntgen als Voraussetzung für eine Teilnahme an Sportveranstaltungen.

 

§ 10 TierSchHuV regelt ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Im Hundesport wurden zuletzt auf einzelnen Veranstaltungen vom zuständigen Veterinäramt Röntgenuntersuchungen wie HD (Hüftgelenksdysplasie)- und ED (Ellenbogengelenksdysplasie)-Röntgen als Voraussetzung für eine Veranstaltungsteilnahme vorgeschrieben.

Die Sinnhaftigkeit der Durchführung solcher Röntgenaufnahmen und des Ausschlusses von Hunden mit leichten radiologischen Veränderungen, ohne jede Lahmheit des untersuchten Hundes ist umstritten.

Zu diesem Thema äußerte sich nun Dr. Bernd Tellhelm, Diplomate des European College of Veterinary Diagnostic Imaging (ECVDI), Fachtierarzt für Chirurgie und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V. (GRSK).

 

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