Stellungnahme des VDH zu den Leitlinien der AG Tierschutz

| Tierschutz-Hundeverordnung

In der vergangenen Woche erhielten wir die von der AG Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeiteten und beschlossenen Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundV) lediglich zur Kenntnis. Die VDH-Mitgliedsvereine sind bereits darüber informiert.

 

Wir müssen zurzeit davon ausgehen, dass die meisten Vollzugsbehörden den Leitlinien folgen und diese anwenden werden. Für die Bundessieger- und Herbstsieger-Ausstellung 2024 gelten nach wie vor die Vorgaben in Absprache mit dem Veterinäramt Dortmund: https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Projektgruppe der AGT den VDH nicht einbezogen bzw. angehört hat. Wir haben der AGT regelmäßig Hintergrundinformationen und wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen zur Verfügung gestellt und den Austausch gesucht.  Ein Genetiker gehörte unseres Wissens nicht der AGT an, auch Fachleute der Kleintierkliniken der tierärztlichen Hochschulen wurden nicht eingebunden. Für uns ein Indiz dafür, dass die Ausrichtung dieser Arbeitsgruppe eher ideologisch geprägt ist. Abweichende Auffassungen wurden nicht zugelassen.

Bereits im Vorfeld hat der VDH ein rechtliches Gutachten einer renommierten Kanzlei erstellen lassen. Dieses befasst sich u.a. mit der Prüfung, ob eine Rassedisposition, das Tragen von Anlagen oder eine Symptomhäufung in einer Rasse ausreichend ist, um ein Ausstellungsverbot zu rechtfertigen. Ferner wird die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von invasiven, medizinisch nicht indizierten Untersuchungsmaßnahmen an gesunden Hunden untersucht.

Demnach sind die Leitlinien in der vorliegenden Form unverhältnismäßig und vom Regelungsinhalt des § 10 TierSchHundV nicht gedeckt.

Die Leitlinien ordnen in Teilen verpflichtende Untersuchungen auf Merkmale an, die für viele Rassen in der VDH-Population nicht relevant auftreten. 

In anderen Teilen bedeuten die Leitlinien konkret Verbote von Hunderassen. Auch wenn diese von Vertretern der Bundesregierung und Politikern öffentlich immer wieder dementiert werden, sehen die Leitlinien der AGT diese jetzt vor. Die Verbote erfolgen dabei durch die “Hintertür”: Es werden willkürlich genetische Merkmale als Qualzuchtmerkmale festgelegt, die jeder oder fast jeder Hund bestimmter Rassen trägt, ohne dass diese tatsächlich zu einer feststellbaren, und wie von § 10 TierSchHuV gefordert, Erkrankung der Hunde führen. Auch morphologische Merkmale werden ohne damit verbundene Erkrankung als Ausschlussmerkmal festgelegt. Die Verbote betreffen beispielsweise alle Boston Terrier, Französischen Bulldoggen, mehr als 95 % aller Dackel und Cocker Spaniel. Weitere stark betroffene Rassen, von denen zahlreiche Hunde allein anhand genetischer Merkmale ausgeschlossen werden sollen, sind der Beagle, der Collie, der Australian Shepherd und viele mehr.

Kontrollierte Rassehundezucht, wie wir sie kennen, wird es nach dem Willen der AGT nicht mehr geben können. Den vorhandenen Bedarf an Hunden werden dann noch mehr als bisher andere decken, Vermehrer aus dem Ausland etwa, die Hundewelpen unter schlimmsten Bedingungen und ohne Rücksicht auf das Tierwohl „produzieren“.

Derzeit erfolgt beim VDH eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung, der dann zeitnah weitere Schritte folgen werden. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 

Zurück