Aktuell ist eine Projektgruppe der AG Tierschutz der Bundesländer (PG-AGT) mit der Erstellung von Leitlinien zur Umsetzung des § 10 Tierschutz-Hundeverordnung befasst. Die Arbeit dieser Gruppe bietet die Chance zu einer einheitlicheren und sinnvollen Umsetzung der Vorschrift. Voraussetzung ist, dass die Leitlinien der PG-AGT sinnvoll formuliert sind. Die Vorschläge werden nach unseren Informationen in Kürze von der Verbraucherschutzministerkonferenz beraten und beschlossen.
Ein zentraler Bestandteil wird ein Merkmalskatalog mit Ausschlussmerkmalen für Veranstaltungen sein. Ein solcher Katalog sollte auf wissenschaftlichen Fakten basieren und Merkmale enthalten, die Hunde nicht schlicht anhand ihres Körperbaus oder anderer nicht zwingend mit Krankheit verbundener Faktoren ausschließen, sowie eine klare Abgrenzung ermöglichen, wann ein Hund ausgeschlossen werden muss.
Aufgrund von Erfahrungen mit überzogenen und unverhältnismäßigen Auflagen seitens einzelner Veterinärbehörden ist zu befürchten, dass auch die Vorschläge der Projektgruppe Merkmale enthalten, die zu aufwändigen, belastenden und kostenintensiven Untersuchungen bei gesunden Hunden führen.
Unterstützen Sie uns und wenden Sie sich an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten. Ein Musterschreiben sowie ein Positionspapier zu diesem Zweck finden Sie hier: