Die neue gefasste Tierschutz-Hundeverordnung sieht unter anderem eine Mindestflächen von mindestens 6 m² für die Haltung von Hunden in sogenannten Raumeinheiten vor. Eine Regelung, die für die dauerhafte Haltung von Hunden sicherlich sinnvoll und absolut zu begrüßen ist. Sehr unterschiedliche Ansichten gibt es allerdings bezüglich der Frage, wie die vorübergehende Unterbringung von Hunden in Hundeboxen auf Hundesportveranstaltungen zu sehen ist. Eine differenzierte Einschätzung zu diesem Thema liefert Irena Czycholl, Professorin am Institut für Tierschutz der Universität Kopenhagen und Fachtierärztin für Verhaltenskunde, in Ihrer "Gutachterlichen Stellungnahme zur kurzfristigen Unterbringung von Hunden in Hundeboxen außerhalb von Transportzeiten bei Hundesportveranstaltungen und Hundeausstellungen".