Anlageträger

Was sind Anlageträger genetischer Erkrankung?
Als Anlageträger genetischer Erkrankung bezeichnet man Tiere oder Menschen, die eine Genmutation tragen, die zu einer Krankheit führen kann, ohne dass der Anlageträger diese Erkrankung selbst ausbildet. In den meisten Fällen sind damit Tiere gemeint, die ein „Risiko-Gen“ (korrekter wäre die Bezeichnung „Risiko-Allel“) einer rezessiven Erkrankung von einem Elternteil vererbt bekommen haben. Eine rezessive Erkrankung kann aber nur dann entstehen, wenn ein Tier die mit der Krankheit verbundene Mutation von beiden Elternteilen vererbt bekommen hat.
Sind Hunde, die Anlageträger sind, krank?
Nein, ein Anlageträger ist zunächst mal ein gesundes Tier. Er kann die Genmutation, die er trägt aber weitervererben, auch wenn er selbst die Erkrankung niemals ausbilden wird. Das ist in der Zucht natürlich von großer Bedeutung.
Sollten alle Anlageträger aus der Zucht genommen werden?
Auch wenn die Idee, Anlageträger aus der Zucht zu nehmen, zunächst vernünftig klingen mag, ist dies in der Realität nicht durchführbar. Fachleute sind sich einig, dass jeder Hund Anlageträger irgendeiner genetischen Erkrankung ist.
Es gibt bereits mehrere Hundert erforschte genetische Erkrankungen beim Hund und es werden immer wieder neue entdeckt. Es ist daher vollkommen normal, dass ein Tier potentiell krankheitsauslösenden Allele trägt und ein Zuchtausschluss jedes Anlageträgers ist schlicht unmöglich.
Wie sollte dann mit Anlageträgern in der Zucht verfahren werden?
Zunächst ist es wichtig, dass nicht zwei Anlageträger einer bestimmten genetischen Erkrankung miteinander verpaart werden, denn bei so einer Verpaarung können kranke Welpen entstehen.
In Populationen, in denen bestimmte Mutationen in einem relevanten Umfang vorkommen, kann es daher sehr sinnvoll sein, in der Zucht mittels Gentests auf diese Erkrankungen zu testen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass tatsächlich ein aussagekräftiger Gentest für diese Erkrankung und diese Rasse vorhanden ist.
In vielen Fällen sind allerdings bereits rassespezifische Gentests für bestimmte Erbkrankheiten erforscht und sind in den jeweiligen VDH-Zuchtvereinen vorgeschrieben. So haben Käufer von Welpen aus diesen VDH-Zuchtvereinen die Sicherheit, dass die abgetesteten Erkrankungen bei Ihrem Welpen nicht vorkommen können.
Bei bestimmten Erkrankungen kann es auch sinnvoll sein, Anlageträger dieser Erkrankungen aus der Zucht zu nehmen. Diese Entscheidung muss im Einzelfall unter Betrachtung der Bedeutung der Erkrankung, der Vorkommenshäufigkeit der auslösenden Mutation in der Population und der gesamten genetischen Situation der Population getroffen werden. Auf diese Weise lassen sich Krankheiten vollständig aus dem Genpool einer Rasse eliminieren.
Dazu, welche genetischen Erkrankungen in einer Rasse vorkommen, und wie das Risiko erbkranker Welpen innerhalb einer Rasse minimiert wird, beraten die seriösen VDH-Züchter Sie gerne.